Im Sterbefall werden in der Regel die nachstehenden Unterlagen im Original benötigt:
- Personalausweis der verstorbenen Person
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
- Hausarzt (Anschrift)
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Familienbuch (bei Verheirateten)
- Lebenspartnerschaftsurkunde (Auszug aus der Ehe- bzw. Lebens-Partnerschaft) ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, dann ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen mit Tag der Rechtskraft), Heiratsurkunde oder Familienbuch (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des (letzten) Ehepartners
- Liste der leiblichen Kinder mit Namen, Geburtsdatum, Wohnort
- Versichertenkarte(n) der jeweiligen Krankenkasse
- Schwerbehindertenausweis, evtl. Herzschrittmacher-Pass
- Bestattungsvorsorgevertrag so fern vorhanden
- Versicherungsunterlagen (original Police/n bei Lebens-Sterbe- und Unfallversicherungen)
- Hausrat- und Brandversicherungsunterlagen
- Treuhandunterlagen (sofern Geld für Bestattung zurückgelegt wurde)
- Grabunterlagen (Grabnummer, Lage des Grabes, Baumgrab, Steinmetz)
Sollten einige der Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen gerne bei der Wiederbeschaffung behilflich.
Zusätzliche Unterlagen bei ausländischen Mitbürger/innen:
- Flüchtlingsausweis
- Registrierschein
- Einbürgerungsurkunde
- Meldebescheinigung des derzeitigen Wohnortes
- Namensänderungsdokumente
- Familienbuch (sofern dies in der BRD angelegt wurde)
Diese Dokumente müssen im Original für beide Eheleute vorliegen. Notwendig sind zudem:
- Die deutsche Übersetzung aus der Heimatsprache nach ISO-Norm